- öffentliche Beglaubigung
- официальное засвидетельствование
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Öffentliche Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 … Deutsch Wikipedia
öffentliche Beglaubigung — für die Gültigkeit verschiedener ⇡ Rechtsgeschäfte vorgeschriebene Form. Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift von einem ⇡ Notar beglaubigt sein (§ 129 BGB). Nach Landesrecht sind ausnahmsweise auch andere Behörden… … Lexikon der Economics
Beglaubigung — ⇡ öffentliche Beglaubigung … Lexikon der Economics
Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… … Deutsch Wikipedia
Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B … Universal-Lexikon
öffentliche Urkunden — von einer öffentlichen Behörde (z.B. ⇡ Gericht) oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person (z.B. ⇡ Notar, ⇡ Gerichtsvollzieher) befugterweise in der vorgeschriebenen Form aufgenommene ⇡ Urkunden. Ö.U. begründen i.Allg. vollen ⇡… … Lexikon der Economics
öffentliche Beurkundung — Beurkundung eines ⇡ Rechtsgeschäfts durch den ⇡ Notar oder andere Urkundspersonen. Bundeseinheitliche Regelung durch das Beurkundungsgesetz vom 28.8.1969 (BGBl I 1513) m.spät.Änd. mit dem Grundsatz, dass vorwiegend nur noch die Notare als die… … Lexikon der Economics
Beglaubigung — (neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, wodurch eine hierzu befugte Behörde oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Tatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… … Deutsch Wikipedia
Beglaubigte Kopie — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 … Deutsch Wikipedia
Dienstsiegel — Geprägtes Dienstsiegel (Notar in Bayern) Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die… … Deutsch Wikipedia